aktuelles

Maskenpflicht endet

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

die Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen endet am 07.04.2023.

 

 

 

Hausarztprogramm der gesetzl. Krankenkasse

Wir nehmen an Hausarztprogrammen der gesetzlichen Krankenkasse teil!

 

Unter www.meinhausarztprogramm.de können Sie sich über die Teilnahmen am kostenlosen Hausarztprogramm mit vielen Vorteilen für Patienten informieren.

Neue Empfehlung der STIKO

In ihrem Entwurf einer neuen Empfehlung rät die STIKO allen Menschen ab zwölf Jahren zu einer Auffrischimpfung (Booster) vorzugsweise mit einem der an Omikron angepassten Impfstoffe. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe, die beide bei uns verfügbar sind. Impfungen sind nur mit Termin möglich.

 

Wichtig: Einen zweiten Booster (4. Impfung) empfiehlt die STIKO allen Personen ab 60 Jahren. Darüber hinaus sollten sich Menschen ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung wie Asthma, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich nochmals impfen lassen. Eine weitere Auffrischimpfung wird für diese Personengruppen derzeit nicht empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten und Menschen mit Immundefizienz kann es laut STIKO sinnvoll sein, nach dem vierten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion) eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen – in der Regel frühestens nach sechs Monaten.

(Quelle: KBV)

Leberfasten

Der Grippeimpfstoff für Herbst/Winter 2022/2023 ist eingetroffen:

Eine echte Virusgrippe (Influenza) ist eine ernstzunehmende Erkrankung, die v.a. für chronisch kranke Patienten ab dem 60. Lebensjahr sowie für Schwangere schwerwiegende Folgen haben kann.

Ab sofort sind Impftermine bei uns verfügbar!

Pressemitteilung der STIKO zur 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt nun

eine weitere Auffrischimpfung bereits für Personen ab dem Alter von 60 Jahren (bisher ab 70 Jahren) !

Für Personen im Alter von < 60 Jahren ohne Grunderkrankung, die bereits 3 immunologische Ereignisse (sprich Impfung oder Erkrankung, davon mind. 1 Impfstoffdosis) hatten, empfiehlt die STIKO vorerst keine weitere Auffrischimpfung. Diese Personengruppe würde nach derzeitigem Kenntnisstand von einer weiteren Impfstoffdosis nicht nennenswert profitieren. Eine Ausnahme bildet das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, für die aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos eine weitere Auffrischimpfung bereits empfohlen ist.

Für Personen, die bereits 4 immunologische Ereignisse hatten, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte) kann es aufgrund einer nachlassenden Leistungsfähigkeit des Immunsystems (Immunoseneszenz) sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell getroffen werden.

Durch eine weitere Auffrischimpfung mit den verfügbaren Impfstoffen wird in den genannten Personengruppen weiterhin ein sehr hoher Schutz gegen schwere COVID-19-Verläufe erzielt. Es ist daher für die genannten Risikogruppen nicht empfohlen, auf einen angepassten Impfstoff zu warten und eine indizierte Impfung zu verschieben! Sobald Varianten-angepasste Impfstoffe zugelassen und verfügbar sind, wird die STIKO die Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit prüfen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen aussprechen.

Organspende: Beratung in der Hausarztpraxis

Eine Aussage hört Dr. med. Simone Bodenhausen seit März oft von ihren Patientinnen und Patienten: „Dafür bin ich doch zu alt! Was soll denn noch jemand mit meinen Organen?“. Daran merkt die Fachärztin für Innere Medizin: Es gibt es gibt noch viel Aufklärungsbedarf in Sachen Organspende. Denn ob jemand potentiell Organe spenden könnte oder nicht, hängt nicht vom kalendarischen Alter ab, sondern vom Zustand der Organe. „Außerdem geht es nicht immer um Herz, Leber oder Niere. Manche Menschen sind auch auf Gewebespenden angewiesen, zum Beispiel Sehnen oder Knorpel“, erklärt sie.

Die Ärztin hat einen Organspendeausweis seit sie 25 war, in ihrer Praxis war die Organspende bisher allerdings kein großes Thema. „Wir hatten immer Infomaterial und Ausweise ausliegen, aber ich habe die Patientinnen und Patienten nicht aktiv darauf angesprochen. Fragen dazu kamen ganz selten.“ Das hat sich jetzt geändert. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert. Alle zwei Jahre können Hausärztinnen und –ärzte nun die Menschen beraten.

Bodenhausen hat die Beratung seitdem in die Gesundheitsvorsorge integriert, spricht ihre Patientinnen und Patienten darauf an, beantwortet Fragen und gibt Informationsmaterialien mit nach Hause. „Es geht nicht darum, jemanden zu einer Zustimmung zur Organspende zu bringen oder gar dazu zu drängen. Es geht um Aufklärung. Außerdem möchte ich aufzeigen, wie wichtig es ist, seine Entscheidung festzuhalten – egal, wie diese ausfällt. Das kann sich jeder in Ruhe überlegen.“

Sie hat bisher ausschließlich positive Rückmeldungen auf das Beratungsangebot erhalten. Die meisten Menschen stünden dem Thema offen gegenüber, so ihre Erfahrung. „Das liegt sicherlich auch einer verstärkten Berichterstattung in den vergangenen Jahren. Viele haben bereits Artikel darüber gelesen oder Fernsehberichte gesehen. Trotzdem gibt es noch offene Fragen – etwa, ob die Angehörigen nach einer Organentnahme noch Abschied vom Verstorbenen nehmen können. Ich glaube, dass das neue Gesetz und die hausärztliche Beratung weitere sinnvolle Bausteine sind, die Bevölkerung zu informieren.“

Das komplette Interview finden Sie hier

FSME 2022

Liebe Patienten,

seit kurzem ist unsere Nachbarstadt Solingen FSME-Risikogebiet (Hirnhautentzündung durch Zecken), wir empfehlen daher die Zeckenimpfung.

Ihr Praxisteam Dr. Bodenhausen

Ab sofort Novavax erhältlich

Ab sofort auch der neue Corona-Impfstoff von Novavax erhältlich, für Personen ab 18 Jahren

Organspende: Beratung in der Hausarztpraxis

Eine Aussage hört Dr. med. Simone Bodenhausen seit März oft von ihren Patientinnen und Patienten: „Dafür bin ich doch zu alt! Was soll denn noch jemand mit meinen Organen?“. Daran merkt die Fachärztin für Innere Medizin: Es gibt es gibt noch viel Aufklärungsbedarf in Sachen Organspende. Denn ob jemand potentiell Organe spenden könnte oder nicht, hängt nicht vom kalendarischen Alter ab, sondern vom Zustand der Organe. „Außerdem geht es nicht immer um Herz, Leber oder Niere. Manche Menschen sind auch auf Gewebespenden angewiesen, zum Beispiel Sehnen oder Knorpel“, erklärt sie.

Die Ärztin hat einen Organspendeausweis seit sie 25 war, in ihrer Praxis war die Organspende bisher allerdings kein großes Thema. „Wir hatten immer Infomaterial und Ausweise ausliegen, aber ich habe die Patientinnen und Patienten nicht aktiv darauf angesprochen. Fragen dazu kamen ganz selten.“ Das hat sich jetzt geändert. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert. Alle zwei Jahre können Hausärztinnen und –ärzte nun die Menschen beraten.

Bodenhausen hat die Beratung seitdem in die Gesundheitsvorsorge integriert, spricht ihre Patientinnen und Patienten darauf an, beantwortet Fragen und gibt Informationsmaterialien mit nach Hause. „Es geht nicht darum, jemanden zu einer Zustimmung zur Organspende zu bringen oder gar dazu zu drängen. Es geht um Aufklärung. Außerdem möchte ich aufzeigen, wie wichtig es ist, seine Entscheidung festzuhalten – egal, wie diese ausfällt. Das kann sich jeder in Ruhe überlegen.“

Sie hat bisher ausschließlich positive Rückmeldungen auf das Beratungsangebot erhalten. Die meisten Menschen stünden dem Thema offen gegenüber, so ihre Erfahrung. „Das liegt sicherlich auch einer verstärkten Berichterstattung in den vergangenen Jahren. Viele haben bereits Artikel darüber gelesen oder Fernsehberichte gesehen. Trotzdem gibt es noch offene Fragen – etwa, ob die Angehörigen nach einer Organentnahme noch Abschied vom Verstorbenen nehmen können. Ich glaube, dass das neue Gesetz und die hausärztliche Beratung weitere sinnvolle Bausteine sind, die Bevölkerung zu informieren.“

Aktuelle Neuigkeiten

Aktuelle Ausstellung der Leichlinger Künstlerin Rosemarie Müller: Bilder in Acryl

Kontakt

Dr. med. Simone Bodenhausen
Fachärztin für Innere Medizin
Gelbfieber-Impfstelle

Gartenstraße 4
42799 Leichlingen

Tel.: 02175 - 166 00 99
Fax: 02175 - 166 00 98
Rezeptservice: 02175 - 166 00 97
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